Schulordnung

Schulordnung der Grundschule Giesenkirchen

Diese Schulordnung soll dazu beitragen, dass sich alle Kinder und Erwachsenen (Lehrer/innen, Sekretärin, Hausmeister, Teams der Ogata und der Betreuung) in dieser Schule wohlfühlen und friedlich miteinander leben und arbeiten. Ihre Einhaltung ist das Ziel aller Mitglieder der Schulgemeinschaft.

 

  1. Verhalten im Unterricht

Das Eigentum der anderen ist zu achten und zu respektieren.

Längere Zeit herumliegende und auf dem Schulhof gefundene Gegenstände werden abgegeben, gesammelt und nach vier Wochen entsorgt.

Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören und andere stören oder verletzen können, dürfen nicht mitgebracht werden. Anderenfalls werden solche Gegenstände einbehalten und erst nach Rücksprache mit den Eltern diesen ausgehändigt. Für Wertgegenstände wird keine Haftung durch die Schule übernommen (Sammelkarten, Smartphones, Schmuck etc.).

Die Klassen stellen mit ihren Klassen- oder Fachlehrer/innen eigene Regeln für das Verhalten im Unterricht auf. Jedes Kind hat das Recht auf eine störungsfreie Lernatmosphäre.

 

Wir verhalten uns allen Kindern, Lehrern und sonstigen an der Schule Tätigen gegenüber respektvoll und höflich.

 

  1. Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien

Jedes Kind ist verpflichtet, seine Hausaufgaben immer anzufertigen und die Unterrichtsmaterialien vollständig bereit zu haben.

 

  1. Schwimm- und Sportunterricht und Ausflüge

Im Sportunterricht hat sich jedes Kind in besonderem Maße an die vereinbarten Regeln zu halten. Dies gilt ebenfalls für Ausflüge und Unterrichtsgänge.

 

  1. Verhalten auf dem Schulhof

In den Pausen sollen sich die Schüler/innen erholen und spielen. Probleme und Streitigkeiten sind friedlich und nach den bekannten Regeln des Boxen-Stopp-Projektes zu lösen. Dazu gehört auch, andere nicht durch Schimpfwörter zu beleidigen oder körperlich anzugreifen.

 

Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an die Aufsicht auf dem Schulhof. Wer einen Konflikt beobachtet, sollte versuchen schlichtend mithilfe der Boxen-Stopp-Regeln einzugreifen oder Hilfe zu holen.

Kinder in Ruhezonen (z.B. Bänke) und beim Spielen dürfen nicht gestört werden.

 

Auf dem Schulhof verhalten sich alle rücksichtsvoll und spielen so, dass kein anderes Kind verletzt wird.

 

 

Das Verlassen des Schulhofes während der Unterrichtszeit ist strengstens verboten.

 

Das Klettern auf Zäune, Mauern, Tischtennisplatten und das Spielen auf Treppen und den Blumenbeeten sind nicht erlaubt.

 

  1. Verhalten auf den Toiletten

Toiletten müssen sauber gehalten werden. Sie sind kein Aufenthaltsort. Jungen dürfen die Mädchentoilette ebenso wenig betreten wie Mädchen die Jungentoilette. Die Eingänge sind freizuhalten, damit andere die Räume ungehindert und ungestört betreten können.

Wer die Toilette mutwillig beschmutzt, muss sie reinigen. Über die Trennwände und auf die Spülkästen darf nicht geklettert werden.

 

Das Wohlfühlen an der Schule klappt nur, wenn sich alle an diese Regeln halten.

Wenn ich das nicht schaffe, hat das Konsequenzen, die auch meinen Eltern mitgeteilt werden.

 

  • Ich muss den Unterricht in einer anderen Klasse fortsetzen, damit meine Klasse ungestört lernen kann.
  • Ich darf nicht in die Pause gehen, sondern arbeite in einer anderen, festgelegten Klasse.
  • Ich arbeite nach, was ich versäumt habe. Dafür bleibe ich ggf. länger in der Schule.
  • Die Schulleiterin führt mit mir ein Gespräch über meinen Regelverstoß. Das Gespräch findet möglicherweise mit meinen Eltern statt.
  • Bei schweren und/oder immer wiederkehrenden Verstößen ordnet die Schulleiterin Ordnungsmaßnahmen an.

 

 

Diese Schulordnung tritt aufgrund der Beratung der Lehrerkonferenz vom 12. April 2018 und des Beschlusses der Schulkonferenz vom 3. Mai 2018 in Kraft.

Alle Schüler und ihre Eltern erhalten sie zur Kenntnisnahme und verpflichten sich durch ihre Unterschrift zur Einhaltung aller Vereinbarungen.

 

Schulordnung und Erziehungsvereinbarung als Download:

Schulordnung der Grundschule Giesenkirchen 2018