Notbetreuung

NOTBETREUUNG


1) TÄTIGKEITSBEREICHE

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23.
April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet
die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27.
April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs sowie eine Abfrage zum täglichen Bedarf finden Sie hier:

Notbetreuung_Formular-ab-27.04.2020

Abfrage Notbetreuung Corona ab 18.05

2) ALLEINERZIEHENDE ELTERNTEILE

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder
die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer
Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die
Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private
Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede
Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der
Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der
CoronaBetrVO ergeben.

3) NOTBETREUUNG AN WOCHENENDEN UND FEIERTAGEN

 Eine Wochenendbetreuung erfolgt nur bis einschließlich 19. April 2020.
Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet
ebenfalls keine Notbetreuung statt.

Sollten Sie jetzt aufgrund der Änderungen Anspruch auf einen Platz in unserer Notbetreuung haben und diesen auch ab Montag nutzen müssen, so bitte ich Sie, mir bis spätestens Sonntag, 24.04.2020 um 12.00 Uhr eine Email an kgs-giesenkirchen@arcor.de zu schicken.

Bitte beachten Sie, dass ich 1 Tag Vorlauf für die Organisation benötige, um neue Kinder in unsere Notbetreuung aufnehmen zu können. Deweiteren müssen im Vorfeld die Anmeldeunterlagen von den Eltern und dem jeweiligen Arbeigeber ausgefüllt werden. Ich darf nur Kinder aufnehmen, von denen mir die vollständig ausgefüllten Unterlagen vorliegen.

Stand 20.04.2020

Änderungen und Ergänzungen ab 16. April 2020

In den Grundschulen sowie den weiterführenden Schulen wird das Notbetreuungsangebot für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten und ggf. um weitere Bedarfsgruppen, die nach der geltenden Leitlinie zu den kritischen Infrastrukturen gehören, erweitert.

Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26.04. 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt. An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

Wegen der immer wieder betonten dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, plant das Schulministerium NRW diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai.

Danach soll auf die eingetretene Entwicklung reagiert werden, die es im besten Fall möglich macht, das Unterrichtsangebot dann auch auf Schülerinnen und Schüler anderer Jahrgangsstufen auszudehnen.

(Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de)

 

Kritische Infrastrukturen bis 22.04.2020

anlage_1_zur_coronabetrvo_vom_16.04.2020

 

Kritische Infrastrukturen ab 23.04.2020

anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020

 

Es handelt sich um eine Notbetreuung! Auch hier wollen wir unnötige Sozialkontakte vermeiden. Bitte schicken Sie Ihr Kind nur, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben! Es ist auch möglich, die Kinder nur für einzelne Tage bzw. Stunden anzumelden. Das Kind muss natürlich gesund sein.

Damit wir den Personaleinsatz planen können, bitten wir um eine Anmeldung am Vortag bis 12 Uhr.
Ein Anmeldeformular finden sie hier:

Unterlagen Notbetreuung ab 23.04

Damit das Gesundheitssystem und andere wichtiges Bereiche aufrecht erhalten werden können, müssen Schulen für Kinder von Eltern, die in diesen unverzichtbaren Berufen arbeiten, eine Notbetreuung bereitstellen.

Genaue Informationen und den entsprechenden Erlass dazu finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Bitte setzen Sie sich über kgs-giesenkirchen@arcor.de mit der Schulleitung in Verbindung.